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VEBauschutt

Beschreibung von Anfallort und Material
Beschreibung von Anfallort und Material Verantwortliche Erklärung (VE) und Annahmeerklärung (AE) für Bauschutt / mineralische Bauabfälle
1. Auftrag / Beteiligte
2. Anfallstelle / Vorhaben
3. Material / Einstufung
4. Fremdanteile / Verdacht
5. Verantwortliche Erklärung (VE)

Die VE dient dem Nachweis von Herkunft, Zusammensetzung und Unbedenklichkeit des angelieferten Materials. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die Angaben richtig sind und nur entsprechend geeignetes Material angeliefert wird.

Bauschutt: Für die Grubenverfüllung geeignet ist grundsätzlich unbelasteter mineralischer Bauschutt, z. B. Beton, Ziegel, Mauerwerk, Naturstein, Fliesen und Keramik, sofern dieser für die jeweilige Verfüllmaßnahme zugelassen ist.

Störstoffe / nicht zulässig: insbesondere Holz, Kunststoffe, Folien, Dämmstoffe, KMF/Glaswolle, Gipskarton, Asphalt/Schwarzdecken, Bitumen, Asbest/Eternit, Kabel, Hausmüll sowie schadstoffhaltige oder verunreinigte Baustoffe.

Bodenaushub / PFOA - Landkreis Altötting: Aufgrund der bekannten PFOA/PFAS-Bodenbelastung gelten im Landkreis Altötting besondere Anforderungen. Vor der Annahme von Bodenaushub aus dem Landkreis Altötting ist die Herkunft und eine mögliche PFOA-Belastung zu prüfen. Je nach Herkunft und Belastung können eine Beprobung/Analyse sowie weitere Nachweise erforderlich sein.

Bei unbekannter Herkunft, Auffälligkeiten oder Schadstoffverdacht ist vor der Anlieferung Rücksprache mit uns zu halten.

Ich / Wir versichern, dass die Angaben zutreffen und nur Material angeliefert wird, das diesen Angaben entspricht. Beim Verladen erfolgt eine laufende Sicht- und Geruchskontrolle; Besonderheiten werden gemeldet.

Bei Analysepflicht oder Verdacht auf Schadstoffe ist die Analyse beziehungsweise weitere Dokumentation beizufügen.
Firmenstempel / Unterschrift
6. Annahmeerklärung (AE)
Firmenstempel / Unterschrift Verfüllbetrieb

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